
Änderung der Ausbildungsvergütung in vier Gewerken
Mit Beginn des Ausbildungsjahres ändern sich in vier Gewerken die Ausbildungsvergütungen. Die geänderten Vergütungssätze gelten für alle bestehenden bzw. neuabzuschließenden Ausbildungsverträge.
Metallbauer- und Feinwerkmechanikerhandwerk
Ab 1. September 2015 beträgt die Ausbildungsvergütung im:
- Ausbildungsjahr 486,00 EUR
- Ausbildungsjahr 540,00 EUR
- Ausbildungsjahr 599,00 EUR
- Ausbildungsjahr 665,00 EUR
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, das es ab 1.September 2016 eine weitere Erhöhung der Ausbildungsvergütung geben wird.
- Ausbildungsjahr 520,00 EUR
- Ausbildungsjahr 580,00 EUR
- Ausbildungsjahr 650,00 EUR
- Ausbildungsjahr 730,00 EUR
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Ab 1. September 2015 beträgt die Ausbildungsvergütung im:
- Ausbildungsjahr 470,00 EUR
- Ausbildungsjahr 570,00 EUR
- Ausbildungsjahr 650,00 EUR
Textilreinigerhandwerk
Ab 1. September 2015 beträgt die Ausbildungsvergütung im:
- Ausbildungsjahr 460,00 EUR
- Ausbildungsjahr 480,00 EUR
- Ausbildungsjahr 610,00 EUR
Buchbinderhandwerk
Ab 1. August 2015 beträgt die Ausbildungsvergütung im:
- Ausbildungsjahr 450,00 EUR
- Ausbildungsjahr 500,00 EUR
- Ausbildungsjahr 550,00 EUR
Bei Fragen zur Ausbildungsvergütung steht Ihnen Frau Sabine Kurth gern zur Verfügung.
Tel 0355 7835 - 166 | kurth@hwk-cottbus.de