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seit 2013 gelten neue BerechnungsgrößenÄnderungen bei den Minijobs

Seit 2013 gelten neue gesetzliche Größen bei den Minijobs.

Geringfügig entlohnte Beschäftigung: 450,00 Euro / monatlich

Hier kompakt die Daten:

Übersicht: Abgabenbelastung ohne Berufsgenossenschaftsbeiträge 2013

Geringfügig entlohnte Beschäftigte (Gewerblicher Bereich)

Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung

13,00 %

Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung

15,00 %

Einheitliche Pauschsteuer

2,00 %

Umlage U1  (Krankheit)0,70 %
Umlage U2  (Mutterschutz)0,14 %
Insolvenzgeldumlage0,15 %

Summe

30,99%