
08.03.2021, Brandenburg, Cottbus: Stahlbauer montieren eine Dacherhöhung für die Produktionshalle der künftigen Druckerei im Medienhaus Lausitzer Rundschau. Foto: Frank Hammerschmidt
Änderungen in der Brandenburger Bauordnung
Am 29.09.2023 wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Änderungen in der Brandenburger Bauordnung veröffentlicht.
So sind u.a. Photovoltaikanlagen bei überwiegend öffentlich genutzten Gebäuden sowie bei überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden ab dem 1. Juni 2024 Pflicht. Es sind hier mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Diese Verpflichtung besteht auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut.
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