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Marco2811 - Fotolia

Anhebung der Schwelle bei Wirtschaftsgütern entlastet Handwerk

die Koalition sich auf die Anhebung der Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt.   Statt bislang 410 Euro können künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialen bis zum einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden.

Normalerweise müssen Unternehmen Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abschreiben, meistens fünf Jahre oder länger. In dieser Zeit müssen die Güter in einem Anlagenregister aufgeführt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter können aber bereits in dem Jahr abgeschrieben werden, in dem das Unternehmen sie angeschafft hat, die sog. Sofortabschreibung. Mit der Anhebung des Schwellenwerts für die Sofortabschreibung, entfallen künftig für viele Wirtschaftsgüter Aufzeichnungspflichten.

Die Anhebung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.