HWK CB

09.06.2026 Amtliche BekanntmachungAnmeldefrist Winterprüfung 2026/2027

Entsprechend des § 7 (Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfung und der Abschluss- und Umschulungsordnung der Handwerkskammer Cottbus) bestimmt die Handwerkskammer Cottbus den 28. Februar 2027 als maßgebenden Prüfungstermin für die Winterprüfung 2026/2027. Der für die Durchführung der Winterprüfung maßgebende Zeitraum erstreckt sich somit vom 01.11.2026 – 28.02.2027.

 

Wer an der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung oder an Teil 1 bzw. Teil 2 der gestreckten Gesellen- bzw. Abschlussprüfung im Winter 2026/2027 teilnehmen will, muss spätestens bis zum

             15. September 2026

 mit dem vorgeschriebenen Anmeldeformular angemeldet sein.

 

Zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung oder zum Teil 2 der gestreckten Gesellen- bzw. Abschlussprüfung steht an, wessen Ausbildungszeit bis zum 30. April 2027 endet. Der Anmeldetermin gilt auch für Wiederholer und für solche Prüfungsbewerber, die vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden wollen bzw. für andere Zulassungsanträge in besonderen Fällen, z. B. Externe.

 

Die Anmeldung ist mittels vorgeschriebenen Antragsformular und den einzureichenden Unterlagen an die zuständige Stelle zu richten.

Hinweis: Die Handwerkskammer bittet alle Ausbildungsbetriebe und deren Prüfungsteilnehmer, die Zuständigkeit der Prüfungsausschüsse und den Anmeldetermin zu beachten. Anmeldungen nach dem 15. September 2026 können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Die Ausbildungsbetriebe werden gebeten, ihre Lehrlinge bei der Antragstellung auf Zulassung zur Prüfung zu unterstützen und die erforderlichen Unterlagen bis zum genannten Anmeldedatum bei der zuständigen Stelle einzureichen.