Aus für Leuchtstoffröhren mit Quecksilber
Die Herstellung von Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel sowie Leuchtstofflampen des Types T5 in Ringform ist bereits seit 25. Februar 2023 untersagt. Ab 25. August 2023 gilt dies auch für Leuchtstofflampen in Röhrenform der Typen T5 und T8, da diese ebenfalls Quecksilber enthalten. Ab 1. September dieses Jahrs folgen Halogen-Pins der Typen G4, GY6.35 und G9, die die Effizienzmindestanforderungen der EU-Ökodesign-Verordnung nicht mehr erfüllen. Die Verwendung bisher installierter Leuchtmittel sowie der Erwerb und Verkauf von Lagerware ist weiterhin möglich.
Alternative Möglichkeiten sowie Förderung
Als alternative Lösung bietet sich der Einsatz moderner LED-Leuchtmittel an, da diese umweltfreundlicher und energieeffizienter sind. Für viele bestehende Fassungen wird adäquater LED-Ersatz am Markt angeboten. Bei diesem „Retrofit“ von alten Beleuchtungssystemen muss jedoch auf die Kompatibilität sowie rechtssicheren baulichen Veränderung geachtet werden.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme mit einem Fördersatz von 15% der förderfähigen Ausgaben unterstützt. Das Mindestinvestitionsvolumen für diese Förderung liegt bei 2000,- Euro. Gefördert wird das Erstellen eines Beleuchtungskonzeptes sowie der komplette Leuchtentausch. Ein Retrofit bestehender Systeme ist nicht förderfähig.
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