Für Unternehmen in BerlinBerliner Landesmindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 14,84 Euro
Für Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in Berlin ergeben sich ab dem Jahreswechsel erneut Änderungen beim Landesmindestlohn. Nachdem zum 1. Dezember 2025 eine Novellierung des Berliner Landesmindestlohngesetzes (LMiLoG) in Kraft getreten war und der Mindestlohn zunächst auf 13,69 Euro brutto je Zeitstunde festgesetzt wurde, hat der Senat von der neu geschaffenen Regelungskompetenz in § 9 Abs. 2 LMiLoG Gebrauch gemacht.
Auf dieser Grundlage wurde der Landesmindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 14,84 Euro brutto pro Zeitstunde angehoben. Gleichzeitig wurde bereits eine weitere Erhöhung beschlossen: Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der Berliner Landesmindestlohn 15,58 Euro brutto je Zeitstunde.
Rechtsgrundlage hierfür ist die „Dritte Verordnung zur Erhöhung des Mindestlohns nach § 9 Absatz 1 des Landesmindestlohngesetzes“ vom 9. Dezember 2025 (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Nr. 36 vom 23. Dezember 2025, S. 661).
Die Verordnung bestimmt die folgenden Mindestlohnhöhen:
- ab dem 1. Januar 2026: 14,84 Euro brutto je Zeitstunde
- ab dem 1. Januar 2027: 15,58 Euro brutto je Zeitstunde
Das Inkrafttreten der Verordnung ist auf den 1. Januar 2026 festgelegt.