Bildungsscheck - die Förderung für Arbeitnehmer
Antragsteller
sv-pflichtig Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg sowie Beschäftigte mit einem Arbeitgeber im Land Brandenburg.
Förderung
Zuschuss von 60 % der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten inklusive Prüfungsgebühren
(40 % Eigenanteil)
Mindestförderhöhe je Antrag 500 EUR
Zuschuss nach oben offen
Antragstellung ist fortlaufend möglich
Anzahl der Weiterbildungen je Antrag ist nicht begrenzt
Förderfähig
Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf Grundlage individueller Bedarfe, auch im Rahmen einer Nachqualifizierung sowie notwendige Weiterbildungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (Anerkennungsqualifizierungen)
Nicht förderfähig
Gesetzlich vorgeschriebener Qualifizierungen des Arbeitgebers, Produktschulungen, Fahrerlaubnisse, berufsabschlussbezogene Qualifikationen, Fachtagungen, Erholung, Kunst und Kultur (private, nicht-berufliche Themen)
Wichtig!
Nach Antragstellung bei der ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages förderunschädlich. Risiko liegt beim Antragsteller.
Antragstellung
Online über das ILB-Kundenportal bis zum 30. Juni 2027.
Ihre direkten Ansprechpartner je Region
| Katja Bolz Tel.: 0355 78422-16 E-Mail: Katja.Bolz@wfbb.de Verantwortlich: Stadt Cottbus, Landkreis Spree-Neiße | Claudia Krüger Tel.: 0355 78422-17 E-Mail: Claudia.Krueger@wfbb.de Verantwortlich: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster | Silke Bigalke Tel.: 0331 7044 57-2919 E-Mail: Silke.Bigalke@wfbb.de Verantwortlich: Landkreis Dahme-Spreewald |