Bildungsscheck - die Förderung für Arbeitnehmer



Antragsteller

sv-pflichtig Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg sowie Beschäftigte mit einem Arbeitgeber im Land Brandenburg.


Förderung

Zuschuss von 60 % der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten inklusive Prüfungsgebühren
(40 % Eigenanteil)
Mindestförderhöhe je Antrag 500 EUR
Zuschuss nach oben offen
Antragstellung ist fortlaufend möglich
Anzahl der Weiterbildungen je Antrag ist nicht begrenzt


Förderfähig

Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf Grundlage individueller Bedarfe, auch im Rahmen einer Nachqualifizierung sowie notwendige Weiterbildungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (Anerkennungsqualifizierungen)


Nicht förderfähig

Gesetzlich vorgeschriebener Qualifizierungen des Arbeitgebers, Produktschulungen, Fahrerlaubnisse, berufsabschlussbezogene Qualifikationen, Fachtagungen, Erholung, Kunst und Kultur (private, nicht-berufliche Themen)


Wichtig!

Nach Antragstellung bei der ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages förderunschädlich. Risiko liegt beim Antragsteller.


Antragstellung

Online über das ILB-Kundenportal bis zum 30. Juni 2027.


Ihre direkten Ansprechpartner je Region

Katja Bolz
Tel.: 0355 78422-16
E-Mail: Katja.Bolz@wfbb.de
Verantwortlich:
Stadt Cottbus, Landkreis Spree-Neiße
Claudia Krüger
Tel.: 0355 78422-17
E-Mail: Claudia.Krueger@wfbb.de
Verantwortlich:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster
Silke Bigalke
Tel.: 0331 7044 57-2919
E-Mail: Silke.Bigalke@wfbb.de
Verantwortlich:
Landkreis Dahme-Spreewald



Doreen Kuba

Berater

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-555

Telefax 0355 7835-315

kuba--at--hwk-cottbus.de

Klara Marko

Beraterin

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-262

Telefax 0355 7835-315

marko--at--hwk-cottbus.de

WhatsApp Beratung

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Mobil 0171 5534398