Ladestation Elektro
pixabay

Bund fördert erstmalig Kauf und Installation privater Ladestationen

Ab sofort fördert das Bundesverkehrsministerium Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen auf ihren Pkw-Stellplätzen. 900 Euro Zuschuss gibt es dafür vom Bund.



Zur Förderung

Wer kann Anträge stellen? 

Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen. 



Was wird gefördert? 

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter "Wie wird gefördert?") an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:

  • die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
  • der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
  • die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)


Wie wird gefördert? 

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

 Zur Förderung

Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440.



 Ziele der Ladeinfrastruktur

  • Die nächste Schnellladesäule muss in 10 Minuten erreichbar sein.
  • Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1000 Standorten, das bis Ende 2023 entsteht, das Laden bei längeren Fahrten abdeckt und auch für den urbanen Alltag nutzbar ist.
  • Errichtung von 50.000 öffentlich zugänglichen Schnell- und Normalladepunkten bis Ende 2021
  • Beschleunigung des Aufbaus von öffentlicher, privater und gewerblicher Ladeinfrastruktur durch finanzielle Förderung und bessere rechtliche Rahmenbedingungen
  • Eine nutzerfreundliche öffentliche Ladeinfrastruktur mit leicht aufzufindenden Ladesäulen, die zuverlässig funktionieren und den Ladevorgang transparent mit den gängigen Zahlungsmethoden abrechnen.


 Ansprechpartner

Bild Axel Bernhardt

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de