FörderaufrufBundesverkehrsministerium startet Förderung für Ladeinfrastruktur schwerer E-Lkw
Mit der neuen Förderrichtlinie werden leistungsstarke Ladepunkte sowohl für den eigenen Betrieb (z. B. auf Betriebshöfen oder in Depots, auch für einen im Voraus festgelegten, eingeschränkten Nutzerkreis wie Transportpartner oder beauftragte Unternehmen) als auch an öffentlich zugänglichen Standorten, etwa an Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen unterstützt. Gefördert werden u.a. Ladepunkte, Netzanschlüsse, Batteriespeicher und Ladelastmanagement mit drei Förderaufrufen:
- Nicht‑öffentliche Ladeinfrastruktur für KMU
Beantragung 05.06. bis maximal 30.09.2026 (solange Mittel verfügbar sind), Bewilligung nach Antragsreihenfolge, Mindestleistung 50 kW, Förderung 500 €/kW - Nicht‑öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen aller Größen
Beantragung 26.05.-07.07.2026, Bewilligung im Wettbewerbsverfahren, Mindestleistung 50 kW, Förderung bis zu 500 €/kW - Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Beantragung 26.05.-07.07.2026, Bewilligung im Wettbewerbsverfahren, Mindestleistung pro Ladepunkt 100 kW, pro Standort mindestens 1.500 kW, mindestens ein Ladepunkt 350 kW oder mehr, Förderung bis zu 500 €/kW