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Erwin Wodicka - wodicka@aon.at

Informationen für Arbeitgeber / Checkliste BaustelleCorona: Berufsgenossenschaften erleichtern Stundung von Beiträgen

Einige Berufsgenossenschaften bieten die zinslose Stundung von Beiträgen an. Das betrifft den Bau, aber auch Bäcker und Metzger sowie die Gesundheits-, Holz- und Metallbranche.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für viele bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versicherte Branchen dramatisch. Besonders betroffen sind Hoteliers, Gastronomen, Bäcker und Konditoren, Fleischereibetriebe. Die BG wird den betroffenen Unternehmen eine zinsfreie Beitragsstundung anbieten. Zudem wird, sofern jemand mit Beiträgen m Rückstand ist, die Vollstreckung der Forderungen ausgesetzt.

Dabei geht es um Forderungen, die aus den Beitragsraten vom 15. März 2020 und 15. Mai 2020 entstehen. Die zinslose Stundung gilt, sobald sie beantragt wurde.Im Service-Center der BGN kann die Stundung formlos beantragt werden:

Telefon: 0621/4456-1581
Mail: beitrag@bgn.de

Berufsgenossenschaft BAU

Auch die Baubranche hat reagiert. "Wir wollen unseren Mitgliedsbetrieben jetzt schnell und wirksam dabei helfen, mit den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus umzugehen, indem wir die Stundung erleichtern und damit finanzielle Entlastung schaffen", sagt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. Die zuständige Beitragsbearbeitung der BG BAU wurde angewiesen, entsprechenden Anträgen einfach und unbürokratisch nachzukommen.

Betroffene Betriebe können sich unter der Servicehotline 0800/3799100 oder per Mail an ihre Region der BG BAU wenden.

Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Mitglieder der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), die vom Coronavirus außergewöhnlich betroffen sind, können ihre Beiträge auch stunden lassen.

Bei Fragen ist die BGHM unter der Telefonnummer 0800/9990080-1 oder per Mail unter mitgliederservice@bghm.de zu erreichen.

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Auch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist bereit, Mitgliedsunternehmen, die sich durch die aktuelle Corona-Pandemie in wirtschaftlicher Not befinden, den Beitrag zu stunden. Die Kontaktdaten für einen entsprechenden Antrag finden sich www.bgw-online.de/beitraege sowie auf den Beitragsbescheiden, die Ende April 2020 versandt werden.