Cafe Kaffee trinken Corona
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Landesregierung kündigt Stufenplan anCorona: Erleichterungen für Kosmetiker und Lebensmittelhandwerke geplant

In der Videokonferenz der Bundesregierung mit den 16 Ministerpräsidenten wurden aufgrund des aktuell moderaten Infektionsgeschehens weitere Lockerungen der Corona-Auflagen vereinbart. In Brandenburg sollen Kosmetiker ab dem 11. Mai wieder arbeiten können, ab dem 15. Mai sollen Cafés öffnen dürfen. 

Das Kabinett wird am Freitag, dem 8. Mai,  eine Neufassung der Eindämmungsverordnung beschließen. Dabei gelten immer die zu beachtenden Kontakt- und Hygieneregeln:

Ab Samstag, dem 9. Mai

  • werden die Spielplätze wieder geöffnet.
  • werden die bisherigen Kontaktbeschränkungen auf die häusliche Gemeinschaft bzw. eine andere Person geändert. Vorgesehen ist, dass sich nun zwei Hausstände treffen können.
  • wird die Verkaufsbeschränkung von 800 m2 Verkaufsfläche aufgehoben.

 

Ab Montag, dem 11. Mai

  • sind, unter Einhaltung der Hygieneauflagen, körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Fußpflege oder Kosmetik wieder gestattet, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt.
  • entfallen die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen.

 

Ab Freitag, dem 15. Mai

  • können Restaurants, Cafés und Kneipen unter Auflagen wieder öffnen. Zu den Auflagen gehören Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten.
  • sind Dauercamping und Wohnmobilcamping wieder möglich, sofern ein autarkes Sanitärsystem gewährleistet ist.
  • können Außen-Sportanlagen wieder öffnen. Das gilt z. B. für Marinas und Bootsverleih oder den Flugsport.
  • kann der Trainingsbetrieb in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wiederaufgenommen werden. Das Training soll möglichst kontaktlos erfolgen. Zu Wettkämpfen wie zum Beispiel Fußball gibt es noch keine Festlegungen.

 

Ab Montag, dem 25. Mai

  • soll die touristische Vermietung wieder ermöglicht werden, so zum Beispiel in Hotels und Ferienwohnungen. Dies soll auch für das normale Camping gelten.

Für Verkaufsstellen des Einzelhandels wird mit der für Freitag vorgesehenen Verordnung klargestellt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für Beschäftigte gilt, die keinen Kundenkontakt haben oder wenn bei Kundenkontakt durch andere Vorrichtungen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann.

In die neue Verordnung werden weitere Erleichterungen aufgenommen, zu denen heute jedoch noch keine festen Termine genannt werden können:

  • Einzelunterricht an Musikschulen einschließlich des Einzelunterrichts von selbständigen Musikpädagogen in Wohn- und Arbeitsräumen soll wieder möglich sein.
  • Alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können wieder öffnen, es sei denn, das zuständige Jugendamt widerspricht. Dies gilt jedoch nicht für die normale Krippen- und Kitabetreuung.
  • In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen Möglichkeiten der Beschäftigung geschaffen werden.
  • Die Besuchsmöglichkeiten von mit der Seelsorge betrauten Personen werden wieder stets zugelassen, gegebenenfalls unter Auferlegung erforderlicher Verhaltensmaßregeln.
  • Die Ausnahmen zum Kontakt- und Betretungsverbot werden um Außenaktivitäten und nachbarschaftlich organisierte Aufsichten über Kinder im Alter bis zum 14. Lebensjahr erweitert.
  • Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen Senioren- oder Behinderteneinrichtungen sollen erleichtert werden.
  • Der Betrieb von Autokinos soll künftig möglich sein.

 Pressemitteilung



 Stimmen

Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: „Ich freue mich, dass weitere Erleichterungen möglich sind. Aber: Die Pandemie ist nicht vorbei.  Die relativ gute Entwicklung darf uns darüber nicht täuschen. Und: Weiterhin Abstand zu halten, bleibt das A und O.“



"Wenn es regional wieder eine Verschlechterung geben sollte, wird es konsequent regional wieder Beschränkungen geben müssen. Das kann bis zu Ausgangssperren gehen oder dem Betretungsverbot von Ortschaften.“

 

"Konkret gilt dies bei kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage. Bei einem klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann das Beschränkungskonzept darauf begrenzt werden. Diese Maßnahmen müssten aufrechterhalten werden, bis dieser Wert für mindestens 7 Tage unterschritten wird. Das umfasst auch die Durchsetzung von einzelnen Quarantäneauflagen. Bezogen auf ganz Brandenburg zeigen die Zahlen der letzten 7 Tage, dass das Land mit insgesamt 7,5 deutlich unter 50 liegt. Regional ist das aber stark unterschiedlich zwischen 0 in Cottbus und Spree-Neiße sowie 21,3 im Landkreis Dahme-Spreewald."



„Meine dringend Bitte: Halten Sie sich trotz aller anstehenden Erleichterungen an die Regeln zu Abstand und Hygiene. Denn ganz klar: Ich will nicht zurück zu den strengen Einschränkungen. Ich will, dass es bei den Öffnungen bleiben kann. Das ist – wie oft gesagt – wichtig für unsere Wirtschaft."



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 Beraterteam der Handwerkskammer Cottbus