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Forderung der Kammern endlich aufgegriffenCorona-Härtefallfonds geht an den Start

Für alle, die von den bisherigen finanziellen Hilfsangeboten keinen Gebrauch machen konnten, ist nun ein Corona-Härtefallfonds an den Start gegangen. Damit kommt die Politik einer langen Forderung der Kammern endlich nach.

Ab sofort können Anträge auf Unterstützung über die Website www.haertefallhilfen.de gestellt werden. Für märkische Unternehmen stehen aus dem Fonds 45,28 Millionen Euro zur Verfügung. Der Härtefallfonds richtet sich an Unternehmen und Soloselbstständige, die eine Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härte erlitten haben und außerordentliche Belastungen in Form von Fixkosten tragen müssen.

Antragsberechtigt sind diese, wenn sie eine Ablehnung aus den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen wie z.B. November-, Dezemberhilfe oder Überbrückungsgeld vorlegen können. Diese Unternehmen können die Länder künftig in Einzelfällen in eigener Regie unter „Billigkeitsgesichtspunkten“ gezielt aus dem Härtefallfonds unterstützen. Dazu ist eine Härtefallkommission eingerichtet worden, in der neben Ministerien u.a. Vertreterinnen und Vertreter von Kammern, Verbänden und Gewerkschaft vertreten sind. 



 Hier gibt es weitere Informationen zum Programm und zum Antrag.

 Hinweis:

Die Förderhöhe beträgt im Einzelfall bis zu 100.000 Euro. Die Anträge sind über einen Steuerberater oder einen anderen Prüfenden Dritten zu stellen. Dabei ist der Ablehnungsbescheid aus einem vorangegangenen Corona-Antrag beizufügen. Abgewickelt wird das Antragsverfahren über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).



 Hier finden Sie das Corona-Beraterteam der Handwerkskammer Cottbus