Energieeffizienz
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Einigung bei Stromeigenversorgung für KWK-Neuanlagen

Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben sich, vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung durch Brüssel, auf die künftige EEG-Belastung bei der Eigenversorgung durch KWK-Neuanlagen (Anlagen ab August 2014) geeinigt. Nach einer längeren Hängepartie erlangen betroffene Unternehmen damit nun wieder mehr Rechtssicherheit.

Folgendes wurde dabei vereinbart:

- Den reduzierten Satz von 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen künftig KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW sowie über 10 MW.
- Ebenfalls 40 Prozent zahlen alle Betreiber von KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie.
- Anlagen mit weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr zahlen weiterhin 40 Prozent EEG-Umlage, bei höherer Auslastung steigt die Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, werden bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden im Jahr 100 Prozent EEG-Umlage fällig.
- Eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020 gilt für KWK-Neuanlagen, die zwischen 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden.

Die erzielte Einigung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2018.

Axel Bernhardt

Technischer Berater

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