Steuer
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Vordrucke der Anlage EÜR 2013 und AnleitungEinnahmenüberschussrechnung 2013

Das BMF hat mit Schreiben vom 11.09.2013 die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2013 bekannt gegeben (siehe Anlage). Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der elektronisch zu übermitteln ist, wird im Internet   bekannt gegeben.

Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Übersteigen die im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ohne dieBerücksichtigung der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, den Betrag von 2.050 Euro, sind bei Einzelunternehmen die in der Anlage SZE (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) enthaltenen Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln.