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Elektromobilität: 6. Förderaufruf zum Ausbau von Ladeinfrastruktur

Private Investoren können ab dem 22.06.2020 wieder Anträge auf Förderung für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert in seinem sechsten Förderaufruf die Errichtung von bis zu 3.000 Normal- und 1.500 Schnellladepunkten.

Die Anträge können bis 22.07.2020 über das easy-Online Portal www.foerderportal.bund.de/easyonline eingereicht werden. Förderfähig sind Investitionen rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte.  Über diesen Förderaufruf werden auch und insbesondere Ladepunkte auf Parkplätzen von Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Sportplätzen sowie innerhalb von Stadtzentren gefördert. Daher sieht dieser Förderaufruf ebenso wie der fünfte Förderaufruf vor, dass eine Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit möglich ist. Die Zugänglichkeit ist mindestens werktags an 12 Stunden sicherzustellen. 

Auch im sechsten Förderaufruf kommt das webbasierte StandortTOOL zum Einsatz, das Versorgungslücken im bundesweiten Ladenetz identifiziert. Dort fließen unter anderem Verkehrs- und Mobildaten, Nutzerdaten von Elektrofahrzeugen und sozio-ökonomische Daten ein. Die Gebiete mit den zu beantragenden Ladepunkten findet sich auf folgender Karte: www.zdm-emob.de/Kartendarstellung/NLPuSLP6.html 

Ziel des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Dafür stellt das BMVI bis Ende 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Private Investoren, Städte und Gemeinden können Förderanträge stellen. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.‎ 

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Axel Bernhardt

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