Laptop mit E-Rechnung

E-RechnungElektronische Baurechnungen: Welche Erleichterungen gelten?

Elektronische Rechnungen werden auch im Baugewerbe immer wichtiger. Gerade bei Bauleistungen sind Rechnungen jedoch oft komplex: Sie enthalten umfangreiche Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnisse, Abschlagszahlungen und Schlussrechnungen. Damit die Umstellung auf E-Rechnungen in der Praxis leichter gelingt, hat das Bundesfinanzministerium für elektronische Baurechnungen bestimmte Vereinfachungen zugelassen.



Worum geht es?

Bei Bauprojekten bestehen Rechnungen häufig aus vielen einzelnen Positionen. Eine vollständige technische Abbildung aller Details im strukturierten Teil einer E-Rechnung kann aufwendig sein. Deshalb dürfen elektronische Baurechnungen unter bestimmten Voraussetzungen vereinfacht aufgebaut sein.

Bis zum 30. Juni 2030 reicht es regelmäßig aus, wenn im strukturierten Teil der E-Rechnung nur die Summen der einzelnen Gewerke ausgewiesen werden. Die detaillierte Aufschlüsselung muss dann aber zusätzlich in einer menschenlesbaren Anlage enthalten sein, zum Beispiel anhand eines Leistungsverzeichnisses oder im GAEB-Standard.

Wichtig: Anlage nicht vergessen
Die Anlage ist entscheidend, damit die Rechnung weiterhin nachvollziehbar bleibt. Sie soll der Finanzverwaltung ermöglichen, die Angaben bei Bedarf zu prüfen. Möglich sind außerdem zusätzliche strukturierte Dateien, etwa im GAEB-Format.



Abschlags- und Schlussrechnungen

Auch bei Abschlags- und Schlussrechnungen gibt es Erleichterungen. Angaben zu Teilentgelten und Steuerbeträgen können in einem Anhang aufgeführt werden, auf den die Rechnung verweist. Dieser Anhang darf bis zum 30. Juni 2030 auch als unstrukturierte Anlage beigefügt werden.



Was bedeutet das für Betriebe?

Bauunternehmen und Handwerksbetriebe erhalten dadurch mehr Zeit und Flexibilität bei der Umstellung auf elektronische Rechnungen. Trotzdem sollten sie ihre Rechnungsprozesse frühzeitig prüfen und sicherstellen, dass alle Anlagen vollständig, lesbar und eindeutig zugeordnet sind.



Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des ZDHs www.zdh.de

 

Ansprechpartner

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de