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Marco2811 - Fotolia

Energetische Sanierung: Finanzministerium offen für Fragen

Im Zusammenhang mit der Einführung der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden im Sinne des § 35c EStG sowie der begleitenden Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG (ESanMV) bittet das Finanzministerium um Mithilfe.

Die Handwerksorganisationen sind gebeten worden, bereits bekannt gewordene Zweifelsfragen dem Ministerium mitzuteilen, damit diese Eingang in das Anwendungsschreiben finden können. Hierbei geht es insbesondere um Fragestellungen im Zusammenhang mit den in der ESanMV festgelegten technischen Mindestanforderungen an die Sanierungsmaßnahmen sowie um die Anforderungen an ein zur Ausstellung der Fachunternehmerbescheinigung nach § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG berechtigtes Fachunternehmen.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns Ihre Fragen bis zum 19. Februar 2020 übermitteln könnten.

 Ansprechpartner

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de