Vorgaben ab 1. Januar 2027Energieausweis: Was Eigentümer ab 2027 wissen sollten
Der Energieausweis wird für Eigentümer, Vermieter und Verkäufer künftig noch wichtiger. Durch neue gesetzliche Vorgaben ändern sich ab 1. Januar 2027 mehrere Anforderungen an Inhalt, Form und Vorlagepflichten.
Künftig sollen Energieausweise mehr Informationen enthalten als bisher. Neben den bekannten Kennwerten müssen unter anderem auch der Primärenergieverbrauch und der Endenergieverbrauch genauer ausgewiesen werden. Außerdem wird stärker dokumentiert, ob und in welchem Umfang erneuerbare Energien genutzt werden.
Wichtig ist auch: Der digitale, maschinenlesbare Energieausweis wird zum Standard. Eine Papierfassung soll nur noch auf ausdrücklichen Wunsch erhältlich sein.
Für Eigentümer relevant sind vor allem die Vorlagepflichten. Ein Energieausweis muss weiterhin spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Neu ist, dass er künftig auch bei bestimmten Mietvertragsverlängerungen und bei größeren Renovierungen eine Rolle spielen kann. Wer die Pflichten zur Vorlage oder Übergabe nicht beachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben grundsätzlich für zehn Jahre gültig. Eigentümer sollten aber prüfen, ob ihr vorhandener Ausweis noch aktuell ist und ob bei Verkauf, Vermietung oder Modernisierung neue Anforderungen greifen.
Fazit: Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten oder umfassend modernisieren möchte, sollte den Energieausweis frühzeitig prüfen lassen. So lassen sich Verzögerungen, Unsicherheiten und mögliche Bußgelder vermeiden.