21.10.2026 Amtliche BekanntmachungErgebnis der Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer Cottbus

In seiner Sitzung vom 29. September 2026 hat der Wahlausschuss gemäß § 11 der Anlage C der Handwerksordnung jeweils eine Wahlvorschlagsliste für die Vertreter der Arbeitnehmer sowie für die Vertreter der Arbeitgeber zur Wahl der Vollversammlung zugelassen.

Da jeweils nur eine Wahlvorschlagsliste zugelassen wurde, ist gemäß § 20 der Anlage C der Handwerksordnung die Wahlhandlung am 20. Oktober 2026 entfallen. Die in den Wahlvorschlagslisten genannten Bewerber sind per Gesetz automatisch gewählt, ohne dass es einer Wahlhandlung bedarf.

Die neue Vollversammlung setzt sich daher wie folgt zusammen.