Steuer
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Erlass: Anpassung der zugelassenen Speichermedien

Mit Schreiben vom 31. Januar 2013  hat das  Bundesfinanzministerium (BMF) den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) mit sofortiger Wirkung geändert. Hierbei wurden im § 147 der Abgabenordnung (AO) - Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen - die zugelassenen Speichermedien an die technische Entwicklung angepasst. 

Zugelassen sind jetzt CDs, DVDs, Blu-ray-Disks und Flash-Speicher.  Mit dieser Anpassung kommt das BMF einer Forderung der Handwerksorganisation nach. Nach wie vor sind die im  § 147 Abs. 2 AO genannten Unterlagen wie Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanz von diesen Speicher- bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten ausgenommen.

 Den §147 Abgabenordnung in der alten Fassung finden Sie hier