
Erlass: Anpassung der zugelassenen Speichermedien
Mit Schreiben vom 31. Januar 2013 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) mit sofortiger Wirkung geändert. Hierbei wurden im § 147 der Abgabenordnung (AO) - Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen - die zugelassenen Speichermedien an die technische Entwicklung angepasst.
Zugelassen sind jetzt CDs, DVDs, Blu-ray-Disks und Flash-Speicher. Mit dieser Anpassung kommt das BMF einer Forderung der Handwerksorganisation nach. Nach wie vor sind die im § 147 Abs. 2 AO genannten Unterlagen wie Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanz von diesen Speicher- bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten ausgenommen.
Den §147 Abgabenordnung in der alten Fassung finden Sie hier