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EU-Lieferkettengesetz darf nicht zu noch mehr Bürokratie führen

Am 13. Dezember 2023 setzen die Verhandlungsführer von Rat und Europaparlament den Trilog zum EU-Lieferkettengesetz fort. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das aktuell zur weiteren Verhandlung stehende EU-Lieferkettengesetz birgt die große Gefahr einer weiter ausufernden und von kleinen und mittleren Handwerksbetrieben kaum mehr zu bewältigenden Bürokratie sowie von Haftungsregelungen, die die Betriebe gar nicht mehr selbst kontrollieren können. Daher rufen wir die Verhandlungsführer auf, den Grundsatz niedriger Risikobewertung für europäische Lieferketten rechtssicher im Richtlinientext zu verankern.

Ebenso muss das Haftungsrisiko für den Auftraggeber beschränkt werden, wenn dieser eine angemessene Risikobewertung vorgenommen hat. Nur so kann Rechtssicherheit geschaffen und verhindert werden, dass Handwerksbetriebe und KMU mit überzogenen Berichtspflichten konfrontiert werden."

Durch den Richtlinienvorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz sehen sich Handwerksbetriebe großer Rechtsunsicherheit, Bürokratie und unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt. Es besteht weiter die große Gefahr, dass die Unternehmen, die unmittelbar vom Lieferkettengesetz betroffen sind, faktisch verpflichtet sind, ihre Auflagen auf alle ihre Geschäftspartner zu übertragen.

Die ersten Erfahrungen mit dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen  deutschen Lieferkettengesetz lassen jedenfalls befürchten, dass es grundsätzlich mehr Bürokratie geben wird, und dass größere Unternehmen ihre eigenen Berichtspflichten unverändert auf ihre Lieferkette übertragen werden, unabhängig davon, ob der Betrieb in der EU ansässig ist oder in einem Drittstaat.  

Somit müssten auch Handwerksbetriebe, die in der Regel lediglich in europäische Lieferketten eingebunden sind, umfangreiche Informationen bereitstellen. Das ist unnötig und unverhältnismäßig. Die EU gehört im internationalen Vergleich zu den Regionen mit den höchsten Menschenrechts- und Umweltstandards“, so Schwannecke.



Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern: Hier kommen die wichtigsten Fragen und Antworten.



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