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Fördermittel für Elektro-Nutzfahrzeuge nach Windhundprinzip

Vorraussichtlich am Montag, 3. August, veröffentlicht das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Fördermittelaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen. Anträge können dann innerhalb von 6 Wochen gestellt werden. Der Fördertopf umfasst 50 Millionen Euro. Die Bewilligung läuft nach dem Windhundverfahren (Eingangsdatum vollständiger Anträge).

Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Großunternehmen sind antragsberechtigt, wenn Sie über einen Handwerksnachweis verfügen. Der Förderaufruf wird auf der Seite vom Projektträger Jülich (PTJ) veröffentlicht. Dort können dann über Easy-Online die Anträge gestellt werden.

Es werden anteilig die Investitionsmehrkosten gefördert. Die Investitionsmehrkosten berechnen sich aus der Differenz zwischen dem Listenpreis des E-Fahrzeugs und dem Listenpreis des Referenzfahrzeugs mit konventionellem Antrieb. Die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur kann im Zusammenhang mit gefördert werden. Die Investitionsmehrkosten werden mit 40 bis 60 Prozent (je nach Unternehmensgröße) gefördert.

Dieser neue Förderaufruf ist nicht mit dem bestehenden Umweltbonus kumulierbar. Seit Juni wurde der Bundesanteil des Umweltbonus verdoppelt, sodass Sie hier 6.000 Euro plus die 3.000 Euro vom Hersteller bekommen. Hier muss je nach Modell abgewägt werden, welcher Förderweg der optimale ist.

 Hier geht es zum Förderaufruf

 Ansprechpartner

Bild Axel Bernhardt

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de

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Kontakt - Förderberatung
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Telefon: 030 311 611 6-61         
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