Autoreifen

Handwerk soll entlastet werdenGeringere Kfz-Steuer für leichte Nutzfahrzeuge

Der Bundestag hat die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer zum 1. Januar 2021 beschlossen. Mit dem 7. KraftStÄndG wird u. a. die Sonderregelung des § 18 Abs. 12 KraftStG abgeschafft, mit der leichte Nutzfahrzeuge – abweichend von der Einstufung durch die Kfz-Zulassungsbehörden als Lkw – unter bestimmten Voraussetzungen für die Kfz-Steuer als Pkw eingestuft und somit höher besteuert wurden.



Geringere Kfz-Steuer für leichte Nutzfahrzeuge

Die Regelung des § 18 Abs. 12 KraftStG war seit Dezember 2018 durch die Zollbehörden flächendeckend kontrolliert worden. In der Folge bekamen viele Handwerksbetriebe für ihre leichten Nutzfahrzeuge geändert Kfz-Steuerbescheide mit einer deutlich höheren Kfz-Steuer, obwohl sie die Voraussetzungen des § 18 Abs. 12 KraftStG nicht erfüllten und mussten sich dagegen in einem umständlichen Rechtsbehelfsverfahren zur Wehr setzen.

Die Handwerkskammer hatte sich über den Zentralverband nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die Regelung des § 18 Abs. 12 KraftStG gestrichen wird, da sie in der Umsetzung fehleranfällig war und sowohl für die Betriebe als auch für die Verwaltung zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führte. Ab dem Inkrafttreten des Gesetzes gilt für die Kfz-Besteuerung leichter Nutzfahrzeuge wieder die Einstufung durch die Zulassungsbehörden als Lkw.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dem Bundesrat steht das Recht zu, einen Einspruch einzulegen. Dem Vernehmen nach ist hiermit jedoch nicht zu rechnen.

 Weiteres Verfahren:

Alle Halter von leichten Nutzfahrzeugen, die aufgrund des § 18 Abs. 12 KraftStG geänderte Kfz-Steuerbescheide erhalten haben, werden automatisch wieder als Lkw besteuert.

Sobald eine entsprechende Software zur Verfügung steht (voraussichtlich im Januar 2021), wird die Zollverwaltung damit beginnen, geänderte Kfz-Steuerbescheide zu versenden. Die Änderung gilt rückwirkend auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des 7. KraftStÄndG. Einsprüche gegen die bisherigen Kfz-Steuerbescheide sind nicht erforderlich.



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Axel Bernhardt

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