PressemitteilungHandwerksCheck zum Widerrufsrecht
Handwerkskammer informiert Betriebe über rechtssichere Vertragsabschlüsse mit Privatkunden.
Rechtliche Anforderungen gehören im Handwerk längst zum Betriebsalltag. Neben fachlichem Können und qualifizierter Arbeit müssen Betriebe auch vertragliche Vorgaben sicher beachten. Mit dem neuen Format „HandwerksCheck“ informiert die Handwerkskammer gezielt über Themen, die für die tägliche Praxis relevant sind. Der aktuelle Check widmet sich dem Widerrufsrecht bei Verträgen mit Verbrauchern und zeigt, worauf Handwerksunternehmen beim Abschluss und bei der Abwicklung von Kundenaufträgen achten müssen.
Online-Termin: 2. Juli, 11 bis 12 Uhr
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Werden Verträge telefonisch, per E-Mail, über Webseiten und Apps oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, können Verbraucherschutzregelungen greifen. Dazu zählt insbesondere das Widerrufsrecht.
Das Online-Format erklärt, wann ein Widerrufsrecht besteht, welche Rolle der Ort und die Art des Vertragsabschlusses spielen und wie Betriebe korrekt handeln können. Dazu gehören die vollständige Widerrufsbelehrung, die Übergabe des Muster-Widerrufsformulars sowie die Frage, wann Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden dürfen. Auch mögliche Ansprüche auf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen werden aufgegriffen.
Zudem erhalten die Teilnehmer Hinweise zur praktischen Umsetzung im Betrieb, zu geeigneten Unterlagen und zu neuen Anforderungen für digitale Geschäftsmodelle, etwa bei Buchungen oder Verkäufen über Webseiten und Apps.
„Mit dem HandwerksCheck machen wir unsere Betriebe frühzeitig auf wichtige Anforderungen im Betriebsalltag aufmerksam. Wir wissen, dass unsere Handwerker eine gute handwerkliche Leistung erbringen. Bei Kundenaufträgen kommt es jedoch vermehrt darauf an, auch die juristischen Rahmenbedingungen zu kennen, um Nachteile zu vermeiden. Hier stehen wir mit unserer Beratung an der Seite unserer Handwerker“, erklärt Sylke Radke, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Cottbus.
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