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Hinweis für A L L E Nichtversicherten in der Krankenkasse

Das relativ neue Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (01.08.2013) bietet die einmalige Chance für nichtversicherte Handwerker wieder krankenversichert zu werden. Bei Antrag bis zum Jahresende werden die  Beitragsschulden erlassen und somit steht einem Neustart in der Krankenversicherung nichts mehr im Wege.

 

Trotz der Pflicht zur Krankenversicherung (KV)

-          in der gesetzlichen KV seit 2007 und

-          in der privaten KV seit 2009

besitzen viele selbstständige Handwerker keine Versicherung.  Diese erhalten nunmehr eine neue Chance. Die Schulden bei der KV können erlassen werden und der Abschluss einer KV kann und muss erfolgen.  Handeln Sie und melden Sie sich unverzüglich bei „ Ihrer“ Krankenversicherung und verlangen Sie Versicherungsschutz!