NewsIndustriestrompreis: Entlastung für energieintensive Unternehmen geplant
Mit dem Industriestrompreis soll die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen in Deutschland gestärkt werden. Ziel der Maßnahme ist es, industrielle Wertschöpfung und Arbeitsplätze in strategisch bedeutenden Branchen zu sichern sowie Produktionsverlagerungen ins Ausland zu vermeiden.
Hintergrund ist, dass Unternehmen in der Europäischen Union derzeit häufig höhere Stromkosten tragen müssen als Wettbewerber in Staaten mit geringeren Klimaschutzauflagen. Besonders für stromintensive Betriebe können diese Kosten zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil werden und Investitionen in die Elektrifizierung von Produktionsprozessen erschweren.
Um wirtschaftliche Belastungen abzufedern, wird für die Jahre 2026 bis 2028 eine befristete Strompreisentlastung eingeführt. Unternehmen haben die Möglichkeit, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rückwirkend finanzielle Ausgleichsleistungen zu beantragen. Grundlage dafür ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur finanziellen Entlastung strom- und handelsintensiver Unternehmen im Rahmen des Industriestrompreises für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028. Die Regelung basiert auf dem europäischen Beihilferahmen „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF).
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass Unternehmen mindestens die Hälfte der erhaltenen Entlastung in Maßnahmen zur Dekarbonisierung investieren. Damit soll langfristig auch das Stromsystem entlastet und klimafreundlicher gestaltet werden. Für die Umsetzung steht den Unternehmen ein breiter Maßnahmenkatalog zur Verfügung, sodass Investitionen entsprechend der jeweiligen betrieblichen Anforderungen gewählt werden können.