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Andreas Hermsdorf - pixelio.de

Kommission empfiehlt 9,19 Euro Mindestlohn für 2019

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen. Das empfiehlt die zuständige Kommission, die zu gleichen Teilen mit Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzt ist. 

Ein Jahr später solle eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro folgen, lautet der Beschluss der Kommission, der am Dienstag in Berlin vorgelegt wurde. Für rund drei Millionen Menschen, die Mindestlohn bekommen, bedeutet dies ab dem 1. Januar mehr Gehalt. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen, es wird erwartet, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Vorlage annimmt.

Die Kommission orientiert sich bei der Anpassung des Mindestlohns an der Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne. Sie muss dabei mehrere Faktoren berücksichtigen: den Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und das Ziel, Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum, was genau in die Berechnung eingeht. 

Die erste Anhebungsstufe zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro brutto pro Stunde entspricht dem Betrag, der sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts rein rechnerisch aus dem Tarifindex ergibt. Er stieg von Dezember 2015 bis Dezember 2017 um 4,8 Prozent. Laut Kommission berücksichtigt die zweite Anhebungsstufe auf 9,35 Euro auch Tarifabschlüsse im ersten Halbjahr 2018. 

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach einer Arbeitsaufnahme, Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten. Daneben gibt es in mehreren Branchen Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen.

Hintergrund

Die Mindestlohnkommission setzt sich zusammen aus je drei Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, einem Vorsitzenden, sowie zwei nicht stimmberechtigten Wissenschaftlern.



 Mehr Infos: www.hwk-cottbus.de/mindestlohn