Krankheit

Krankschreibung per Video wird erlaubt

Künftig können sich viele Patienten den Gang in eine Praxis sparen, wenn sie sich krankschreiben lassen wollen. Für eine Krankschreibung per Videosprechstunde müssen Patienten jedoch ein paar Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzung für die Krankschreibung per Video ist, dass der Patient der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser, wie das Gremium in Berlin mitteilte. Ein Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht jedoch nicht. Die neue Möglichkeit wurde unabhängig von der Corona-Pandemie geschaffen, wie der Ausschuss betonte.

Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video ist auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung auf diese Weise darf es nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde.

Ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat darf niemand krankgeschrieben werden. "Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt", sagte Monika Lelgemann vom Bundesausschuss. "Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen."

Zudem wird ab 1. Januar 2021 die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Bereits seit Längerem schreitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran. Quelle: Deutsche Handwerkszeitung

 Zum Thema

Unabhängig von der aktuellen Erleichterung stieg in der Corona-Krise die Akzeptanz von Videosprechstunden. Laut einer im Juli veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom können sich jetzt 45 Prozent der Bundesbürger vorstellen, darüber in Kontakt zu einem Arzt zu treten. Im Mai waren es 39 Prozent, im Mai vergangenen Jahres erst 30 Prozent. Tatsächlich schon eine Videosprechstunde genutzt haben demnach nun 13 Prozent - im Mai waren es 8 Prozent, vor einem Jahr 5 Prozent. Aus Gründen des Infektionsschutzes gehören seit Beginn der Corona-Krise Videokonferenzen und -Besprechungen für mehr Menschen als früher in verschiedenen Bereichen des Lebens zum Alltag.

Laut der Umfrage nahmen Patienten Videosprechstunden nun zu 97 Prozent bei einem schon bekannten Arzt wahr - der Rest wandte sich über Online-Plattformen an unbekannte Mediziner.