Bau
Peter Kögler - Fotolia

Kurzarbeitergeld auch 2014 maximal für zwölf Monate

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat durch Verordnung die Frist für das vor einem Jahr von 6 auf 12 Monate verlängerte Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer um ein Jahr verlängert. Galt die verlängerte Bezugsdauer bisher nur für Ansprüche, die bis zum 31. Dezember 2013 erworben wurden, wird diese Frist nun bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.

Somit gilt auch im kommenden Jahr, dass Kurzarbeitergeld maximal 12 Monate bezogen werden kann.