Mindestlohn kompakt

Auf einen Blick

In Deutschland gilt seit dem 01.01.2026 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Zum 01.01.2027 steigt er auf 14,60 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze und ist die absolute Untergrenze für die Bezahlung von Arbeit in Deutschland. Wenn kein höherer Lohn vereinbart ist, zum Beispiel durch einen Tarifvertrag, gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Beschäftigten in Deutschland, mit ganz wenigen Ausnahmen.





Fragen und Antworten

Welche Zeiten sind zu vergüten? Welche Meldepflichten haben Arbeitgeber? Was geschieht bei Verstößen?

Diese und andere Fragen wir für Sie kompakt zusammengestellt.

Hier gelangen Sie zu den Antworten.



Haben Sie noch Fragen? Wir helfen gern. Sprechen Sie uns an.

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

Telefon 0355 7835-120

Telefax 0355 7835-285

feldmann--at--hwk-cottbus.de



Aktuellen tarifliche Mindestlöhne im Handwerk

In unserer Übersicht finden Sie die aktuellen tariflichen Mindestlöhne im Handwerk.



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