PPWR-VerordnungNeue EU-Regeln für Verpackungen im Handwerk
Ab dem 12. August 2026 gilt in der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung PPWR („Packaging and Packaging Waste Regulation“, EU 2025/40). Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft europaweit zu stärken.
Von den neuen Vorgaben sind nicht nur Industrie und Handel betroffen. Auch viele Handwerksbetriebe wie Bäckereien, Konditoreien, Fleischereien sowie Bau- und Installationsunternehmen müssen sich auf neue Pflichten einstellen. Betroffen sind insbesondere Betriebe, die Lebensmittel verpacken, Produkte unter eigener Marke vertreiben oder Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren.
Neue Anforderungen für Handwerksbetriebe
Die PPWR unterscheidet verschiedene Rollen innerhalb der Verpackungslieferkette, darunter Erzeuger, Importeur, Lieferant, Vertreiber und Hersteller. Je nach Rolle gelten unterschiedliche rechtliche Pflichten. Deshalb sollten Betriebe frühzeitig prüfen, welche Verantwortung sie übernehmen.
Vor allem für sogenannte „Erzeuger“ steigt der Verwaltungsaufwand. Für Verpackungen müssen künftig Konformitätserklärungen und technische Nachweise vorliegen. Zudem müssen Lieferanten entsprechende Informationen bereitstellen.
Auch die Registrierungspflicht wird wichtiger: Unternehmen, die erstmals Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringen, müssen sich im jeweiligen nationalen Herstellerregister anmelden. In Deutschland wird dafür das bestehende LUCID-Register angepasst.
PFAS-Verbot bei Lebensmittelverpackungen
Besonders relevant ist die Verordnung für das Lebensmittelhandwerk. Ab August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt nur noch sehr geringe Mengen sogenannter PFAS enthalten. Diese Stoffe gelten als umwelt- und gesundheitsschädlich.
Viele fettabweisende Papierverpackungen, etwa für Backwaren oder Fleischprodukte, enthalten bislang PFAS-Beschichtungen. Betriebe sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob ihre Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen, und sich entsprechende Nachweise von Lieferanten geben lassen.
Eigenmarken bringen zusätzliche Verantwortung
Wer Verpackungen mit eigenem Logo oder eigener Marke herstellen lässt, gilt nach der PPWR häufig selbst als Erzeuger der Verpackung. Damit trägt das Unternehmen auch die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben – unabhängig davon, wer die Verpackung tatsächlich produziert hat.
Mehrweg und Wiederverwendung werden Pflicht
Die EU setzt mit der PPWR verstärkt auf Mehrwegsysteme. Für Betriebe, die Speisen oder Getränke zum Mitnehmen anbieten, gelten deshalb neue Regeln.
Ab Februar 2027 müssen kundeneigene Behälter akzeptiert und befüllt werden, sofern sie hygienisch geeignet sind. Ab Februar 2028 müssen größere Betriebe zusätzlich eine Mehrweg-Alternative anbieten, die zu vergleichbaren Bedingungen wie Einwegverpackungen erhältlich ist.
Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern sind von der Pflicht zur Bereitstellung eigener Mehrwegsysteme ausgenommen. Die Befüllung mitgebrachter Behälter bleibt jedoch verpflichtend.
Auch Transportverpackungen geraten stärker in den Fokus: Ab 2030 müssen viele Transportverpackungen wiederverwendbar sein. Innerhalb eines Unternehmens sollen Transportverpackungen künftig überwiegend im Mehrwegsystem genutzt werden.
Import aus Drittstaaten: Neue Verantwortung für Betriebe
Handwerksunternehmen, die Waren oder Materialien direkt aus Ländern außerhalb der EU importieren, gelten nach der PPWR als Importeure. Damit übernehmen sie die Verantwortung dafür, dass die Verpackungen den EU-Vorgaben entsprechen.
Importeure müssen sicherstellen, dass technische Dokumentationen und Konformitätsnachweise vorhanden sind. Zudem müssen Name und Anschrift des Importeurs auf der Verpackung angegeben werden. Fehlen die erforderlichen Unterlagen, dürfen die Produkte nicht in Verkehr gebracht werden.
Jetzt vorbereiten
Für Handwerksbetriebe empfiehlt es sich, frühzeitig aktiv zu werden. Besonders wichtig sind dabei drei Punkte:
- eigene Rolle in der Verpackungslieferkette klären
- Lebensmittelverpackungen auf PFAS-Konformität prüfen
- technische Nachweise und Lieferantenvereinbarungen für Importe aus Drittstaaten
Da die PPWR ab August 2026 unmittelbar gilt und behördlich überwacht wird, sollten Betriebe die neuen Anforderungen rechtzeitig in ihre Prozesse integrieren.