klimafreundlicher Neubau

WICHTIGNeue Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel

Seit dem 27. September 2026 gelten strengere Anforderungen an Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Hintergrund ist die europäische EmpCo-Richtlinie zur Stärkung der  Verbraucher beim ökologischen Wandel. Sie wurde in Deutschland in nationales Recht umgesetzt, unter anderem durch Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Der Grund für die neuen Vorgaben ist der Schutz vor sogenanntem Greenwashing. Verbraucher sollen besser erkennen können, ob eine Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage tatsächlich belegbar ist oder lediglich einen „grünen“ Eindruck vermittelt. Vorgeschrieben werden die Anforderungen damit auf europäischer Ebene durch die EU und in Deutschland durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere im Wettbewerbsrecht.

Für Unternehmen bedeutet das: Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ sollten nur noch verwendet werden, wenn sie konkret erklärt und nachvollziehbar belegt werden können. Allgemeine Werbeaussagen reichen nicht aus. Unternehmen müssen deutlich machen, worauf sich eine Aussage genau bezieht: auf ein Produkt, eine Dienstleistung, einen bestimmten Produktionsschritt oder den gesamten Betrieb.



Was Unternehmen beachten sollten

Umweltaussagen müssen belastbar, aktuell und überprüfbar sein. Als Nachweise kommen zum Beispiel technische Daten, Berechnungen, Zertifikate, wissenschaftliche Erkenntnisse oder unabhängige Prüfungen in Betracht.

Auch ein einzelner positiver Umweltaspekt darf nicht so dargestellt werden, als gelte er automatisch für das gesamte Produkt oder das gesamte Unternehmen. Wer beispielsweise nur eine Verpackung verbessert hat, sollte nicht pauschal das ganze Produkt als nachhaltig bewerben.



Vorsicht bei Klimaneutralität und eigenen Siegeln

Besondere Vorsicht ist bei Aussagen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“, „CO2-positiv“ oder „mit Klimaausgleich“ geboten. Solche Angaben können problematisch sein, wenn sie hauptsächlich auf Kompensationsmaßnahmen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette beruhen. Auch eigene Nachhaltigkeitssiegel oder grüne Logos sollten nicht ohne unabhängige und nachvollziehbare Grundlage verwendet werden. Gesetzliche Mindeststandards dürfen außerdem nicht als besondere Umweltleistung beworben werden.



Praktische Schritte für Betriebe

Unternehmen sollten ihre Kommunikation überprüfen. Dazu gehören insbesondere:

  • Website und Online-Shop
  • Social-Media-Beiträge
  • Flyer, Broschüren und Anzeigen
  • Angebote und Produktinformationen
  • Verpackungen und Etiketten
  • Fahrzeugbeschriftungen und Schilder

Wichtig ist, dass Erläuterungen zu Umweltangaben dort verfügbar sind, wo die Aussage gemacht wird. Bei einer Produktseite sollte die Erklärung also direkt dort auffindbar sein; bei Printmaterialien sollte sie ebenfalls klar und verständlich eingebunden werden.

 

Ansprechpartner

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de



 

Kostenfreier Nachhaltigkeitscheck

Die HWK Cottbus bietet ihren Mitgliedsbetrieben einen kostenfreien Nachhaltigkeitscheck an.
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