GEIG-NovelleNeue Vorgaben für Ladeinfrastruktur an Gebäuden

Aus dem Newsletter der SAENA (Sächsische Energieagentur GmbH) geht folgendes hervor:

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) regelt, in welchem Umfang Gebäude bei Neubau und größeren Renovierungen mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden müssen. Die am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündete Novelle passt u.a. die Schwellenwerte für die Ausstattungspflicht an und erweitert die Anforderungen für bestehende Nichtwohngebäude. Neu installierte Ladepunkte sollen künftig zudem intelligentes Laden ermöglichen. Die Neuregelungen treten am 01.01.2027 in Kraft.

 

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