Dachdecker
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Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk

Die siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk vom 09.12.2013 wurde am 13.12.2013 im Bundeanzeiger veröffentlicht und legt neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne fest.

Der Mindestlohn beträgt danach:

ab dem 01.01.2014           11,55 EUR,

ab dem 01.01.2015           11,85 EUR.

Der Mindestlohn gilt für alle Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen des Dachdeckerhandwerks. Erfasst vom Mindestlohn werden alle gewerblichen Arbeitnehmer. Nicht erfasst werden:
a) Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und Kollegs,
b) Gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebes beschäftigt wird.

 

Antje Feldmann

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

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