Lohnzettel wird übergeben,Lohnrechnung,Gehaltsrechnung
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Neues für Geringverdiener und Arbeitgeber ab 1. Juli

Ab 1. Juli gilt für Geringverdiener die neue Gleitzone, die dann Übergangsbereich heißt. Arbeitnehmer im Midijob dürfen statt 850 Euro bis zu 1.300 Euro verdienen, wie das Deutsche Handwerksblatt schreibt.

Ab 1. Juli liegt die Gleitzone für Geringverdiener bei 1.300 Euro statt bisher 850 Euro. Geringverdiener können dann bis zu einem durchschnittlichen Monatsverdienst von 1.300 Euro von niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren. Ihre Rentenversicherungsbeiträge werden dann wie Beiträge in voller Höhe behandelt. Laut Bundesarbeitsministerium profitieren davon bis zu 3,5 Millionen Beschäftigte.

In der "Gleitzone" zwischen 450,01 Euro und aktuell 850 Euro beziehungsweise später dann 1.300 Euro müssen Arbeitnehmer nicht den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung zahlen. Der Arbeitgeber hingegen zahlt seine Beiträge in voller Höhe. Den Arbeitnehmern bleibt also mehr Netto übrig.

Neu ist, dass ab Juli nicht mehr von "Gleitzone" sondern von Übergangsbereich gesprochen wird. Der Arbeitgeber muss weiterhin ab 450,01 Euro im Monat nur einen reduzierten Beitrag zur Sozialversicherung leisten. Dieser erhöht sich dann schrittweise bis zu einem Gehalt von 1.300 Euro auf den Regelbeitrag. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend.

Wichtige Änderung bei der Altersvorsorge

Früher konnten Mitarbeiter wählen, ob sie sich innerhalb der Gleitzone mit einem erhöhten Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung eine höhere Rente im Alter sichern wollten.

"Dies ist ab Juli nicht mehr erforderlich", sagt Thomas Schnellhammer, Steuerberater bei der Kanzlei Ecovis in Passau. "Die geringeren Rentenanteile der Arbeitnehmer wirken sich künftig nicht mehr negativ aus. Durch diese Änderung bleibt für viele, die bisher in der Gleitzone die Rente freiwillig aufgebessert haben, noch mehr im Geldbeutel."

Der zusätzliche Beitrag falle weg, ohne dass deswegen später die Rente niedriger ausfällt, so Steuerexperte Schnellhammer.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund rechnet übrigens damit, dass die Beitragsausfälle durch die Ausweitung der Gleitzone für Niedrigverdiener zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 200 Millionen Euro führen.

Quelle: Deutsches Handwerksblatt