NewsNIS2-Registrierung beim BSI: Was Handwerksbetriebe jetzt wissen müssen

Cybersicherheit wird auch für Handwerksbetriebe immer wichtiger. Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz gelten neue Anforderungen für Unternehmen, die für Wirtschaft, Versorgung und Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen. Dazu können unter bestimmten Voraussetzungen auch Betriebe aus dem Handwerk gehören.

Betroffene Unternehmen müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, registrieren. Nach Informationen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks erwartet das BSI, dass bislang noch nicht registrierte Einrichtungen die Registrierung bis spätestens 31. Juli 2026 abschließen.



Worum geht es bei NIS2?

NIS2 ist eine europäische Richtlinie, die ein höheres und einheitlicheres Niveau der Cybersicherheit in der EU schaffen soll. Ziel ist es, Störungen, Cyberangriffe und Sicherheitsvorfälle bei wichtigen Unternehmen möglichst zu verhindern oder ihre Auswirkungen zu begrenzen.

Für Betriebe bedeutet das: Wer unter die Regelungen fällt, muss sich mit bestimmten organisatorischen und technischen Anforderungen zur IT-Sicherheit beschäftigen. Dazu gehört unter anderem die Registrierung beim BSI.



Können auch Handwerksbetriebe betroffen sein?

Ja, einzelne Handwerksbetriebe können betroffen sein. Entscheidend ist nicht allein, ob ein Unternehmen zum Handwerk gehört, sondern ob es einer bestimmten Einrichtungsart nach dem Gesetz zugeordnet werden kann und bestimmte Größenkriterien erfüllt.

Als wichtige Einrichtungen können Unternehmen gelten, wenn sie anderen Personen oder Unternehmen gegen Entgelt Waren oder Dienstleistungen anbieten, einer im Gesetz genannten Einrichtungsart zuzuordnen sind und zusätzlich mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • mindestens 50 Mitarbeitende oder
  • mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und mehr als 10 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.

Wichtig: Geschäftstätigkeiten, die im Verhältnis zur gesamten Tätigkeit des Unternehmens nur eine sehr geringe Rolle spielen, können bei der Zuordnung unter Umständen unberücksichtigt bleiben.



Warum sollten Betriebe jetzt prüfen, ob sie betroffen sind?

Das BSI geht davon aus, dass sich bislang weniger Unternehmen registriert haben als erwartet. Deshalb sollten Handwerksbetriebe, die möglicherweise unter die Regelungen fallen, zeitnah prüfen, ob eine Registrierungspflicht besteht. Besonders wichtig ist das für größere Betriebe sowie für Unternehmen, die Leistungen in sensiblen oder versorgungsrelevanten Bereichen erbringen. Wer unsicher ist, sollte die vom BSI bereitgestellten Informationen und Prüfhilfen nutzen.



Ist der Betrieb betroffen, sollte die Registrierung im BSI-Portal schnellstmöglich vorbereitet und abgeschlossen werden. Dabei können insbesondere folgende Fragen wichtig sein:

  • Gehört der Betrieb zu einer der relevanten Einrichtungsarten?
  • Werden mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigt?
  • Liegen Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme jeweils über 10 Millionen Euro?
  • Welche Dienstleistungen oder Waren bietet der Betrieb an?
  • Gibt es Geschäftsfelder, die für die Gesamtgeschäftstätigkeit nur eine untergeordnete Rolle spielen?
  • Wer im Unternehmen ist für IT-Sicherheit und die Registrierung zuständig?
  • Unterstützung und Rückmeldungen


 

Ansprechpartner

Nils Günther

Abteilungsleiter Unternehmensberatung, Innovation und Technologie

Telefon 0355 7835-168

Telefax 0355 7835-284

guenther--at--hwk-cottbus.de



Weiterführende Informationen

Prüfung der NIS2-Betroffenheit:
www.bsi.bund.de/dok/nis-2-betroffenheitspruefung

BSI-Portal zur Registrierung:
portal.bsi.bund.de/

Anleitung zur Registrierung im BSI-Portal:
www.bsi.bund.de/dok/anleitung-portal-registrierung