GerichtsurteilÖffentlich-rechtliche Genehmigung einholen: Pflicht des Unternehmers

Ein Unternehmer wird mit Erd- und Verfüllarbeiten auf einem Baugrundstück beauftragt. Dazu soll er das Material liefern und dieses vor Ort mit einer mobilen Brechanlage zerkleinern.

Die Baubehörde verfügt vor dem Ausführungstermin einen Baustopp, da die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht eingeholt wurde. Auftraggeber und Unternehmer streiten sich, wer zur Einholung dieser Genehmigung verpflichtet ist.

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 03.07.2025, 27 U 4248/24) sieht die Pflicht beim ausführenden Unternehmer. Der Auftraggeber sei als Laie nicht in der Lage die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage zu erkennen. Der Unternehmer war Betreiber und Organisator der mobilen Brechanlage und daher mit den gesetzlichen Gepflogenheiten vertraut.

 

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