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Serie (1): Ihr Ausbildungsberater informiertSie wollen erstmalig ausbilden?

Wer darf eigentlich Lehrlinge ausbilden? Grundsätzlich jeder, der persönlich und fachlich geeignet ist oder einen geeigneten Ausbilder beschäftigt. Was das konkret im Handwerk bedeutet, ist je nach Handwerksberuf in der Handwerksrolle geregelt. Zusätzlich muss die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Vermittlung der Inhalte der Ausbildungsordnungen geeignet sein.

Als erstes sollten Sie Kontakt zur Handwerkskammer Cottbus aufnehmen. Im Rahmen eines Betriebsbesuches wird anschließend durch unsere Ausbildungsberater festgestellt, ob Sie die betrieblichen und personellen Voraussetzungen mitbringen. Bitte vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Beratungstermin!

 

Zusammenfassend an dieser Stelle noch einige wichtige Informationen für Sie vorab.

Vor Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

1. Die Voraussetzung der persönlichen und fachlichen Eignung des Ausbilders ist erfüllt

 Handwerksmeister

 Sonstige gleichgestellte Prüfung

 Zuerkennung der Ausbildereignung

 Übergangsregelung (§ 120 HwO)

 

2. Die Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet

 Arbeitsplatz und Ausstattung

 Einrichtung und Ausstattung der Werkstatt nach Arbeitsstättenverordnung

 Werkstatt durch Berufsgenossenschaft/HWK geprüft

 Angemessenes Verhältnis von Lehrlingen und Fachkräften

 

3. Notwendige Unterlagen sind vorhanden

 Berufsausbildungsgesetz (BBiG)

 Handwerksordnung (HwO)

 Ausbildungsordnung

 Amtlich vorgeschriebener Aushang für Gewerbebetriebe

 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

 

4. Der Berufsausbildungsvertrag ist vor Aufnahme der Ausbildung schriftlich niedergelegt und komplett mit allen geforderten Anlagen zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse an die zuständige Kammer oder Innung geschickt worden.

 

5. Der Lehrling ist vom Ausbildenden anzumelden

 Berufsschule (Formular)

 Krankenkasse

 Sonderkasse (Bau)

 Rentenversicherungsträger

 Berufsgenossenschaft informieren



"Ihr Ausbildungsberater informiert" ist eine Serie, die immer weiter ergänzt wird. Klicken Sie auf das Bild und Sie kommen zu den einzelnen Teilen.

Ausbildungskalender 2021 Teil 1
HWK Cottbus

 Hilfe und Unterstützung erhalten Sie von den Ausbildungsberatern der Handwerkskammer Cottbus.



Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de



Sandra Stein

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-173

Telefax 0355 7835-285

stein--at--hwk-cottbus.de



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