Gebäudereiniger

Tarifeinigung im Gebäudereiniger-Handwerk

Die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf Arbeitgeberseite haben sich auf einen 27-monatigen Tarifvertrag (Laufzeit 10/2022 bis 12/2024) für Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk geeinigt.

Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1/Einstiegslohn) steigt in zwei Stufen: zum 1.10.2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Damit hebt sich der Einstiegslohn im Gebäudereiniger-Handwerk auch künftig deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn nach oben ab.

Der zweite ebenfalls allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) gilt, steigt zum 1.10.2022 von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent). Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende im Jahr 2024 je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro, wie der Bundesinnungsverband mitteilt.

 Hintergrund

Das Verhandlungsergebnis muss von der „Großen Tarifkommission“ des BIV am 10. Juni 2022 noch bestätigt und anschließend vom „Bundesministerium für Arbeit und Soziales“ auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ab Oktober 2022 für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Gebäudereiniger die beschäftigungsstärkste Handwerksbranche Deutschlands. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertritt als Arbeitgeber- und Dachverband die Interessen seiner knapp 2.500 Mitgliedsbetriebe, die rund 85 Prozent des Marktes repräsentieren.