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Tarifinfo: Branchenmindestlohn für die Elektrohandwerke

Am 28. Juli 2016 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 28.07.2016 B2) die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrags über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 19. Januar 2016 bekanntgemacht.

Ab 1. August 2016 beträgt der Branchenmindestlohn  für die Elektrohandwerke 10,35 Euro (West) bzw. 9,85 Euro (Ost, einschließlich Berlin) pro Stunde und erhöht sich ab 1. Januar 2017 auf 10,65 Euro (West) bzw. 10,40 Euro (Ost, einschließlich Berlin) pro Stunde. Er beträgt ab 1. Januar 2018 bundeseinheitlich 10,95 Euro pro Stunde und steigt ab 1. Januar 2019 auf 11,40 Euro pro Stunde. Mindestens gilt das tarifliche Mindestentgelt des Arbeitsorts.

Der Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten, soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb des Betriebs ausüben. Nicht erfasst sind Auszubildende. Die Regelung des § 22 Mindestlohngesetz gilt entsprechend.

Alle Einzelheiten finden Sie hier:

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

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