Recht
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Tür 16: Arbeitsfreie Tage zu Weihnachten

Sind der 24. und der 31. Dezember arbeitsfreie Tage? Grundsätzlich nicht. 

Denn Heiligabend gilt ebenso wenig wie Silvester als Feiertag. Vielmehr handelt es sich um ganz "normale" Werktage. Wer an diesen Tagen nicht arbeiten will, muss dementsprechend Urlaub beantragen. Ausnahmen können bestehen, wenn z.B. der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarungen für diese Tage eine andere  Regelung vorsehen. 

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Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

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