NEWSVergabebeschleunigungsgesetz tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft
Mit dem am 18. Mai 2026 verkündeten Vergabebeschleunigungsgesetz sollen öffentliche Beschaffungen künftig einfacher, schneller und flexibler durchgeführt werden. Die Reform reagiert insbesondere auf den steigenden Bedarf an Infrastrukturinvestitionen und soll die Umsetzung öffentlicher Projekte beschleunigen.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die dauerhafte Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge von bisher 15.000 Euro auf 50.000 Euro. Öffentliche Auftraggeber erhalten dadurch deutlich mehr Spielraum für vereinfachte Beschaffungsverfahren. Gleichzeitig bleibt die Sicherstellung eines angemessenen Wettbewerbs weiterhin gesetzliches Ziel.
Darüber hinaus erleichtert das Gesetz künftig die Vergabe großer Infrastrukturprojekte an einen Generalunternehmer. Zwar bleibt der Grundsatz der Losaufteilung zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen bestehen, Gesamtvergaben sollen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einfacher möglich sein.
Trotz der erweiterten Handlungsmöglichkeiten für öffentliche Auftraggeber hält der Gesetzgeber ausdrücklich am Prinzip der Mittelstandsförderung fest. Die praktische Bedeutung der Reform wird sich nun daran messen lassen, wie gut sich schnellere Vergabeverfahren und fairer Wettbewerb miteinander vereinbaren lassen.