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Vorfälligkeit muss zurückgenommen werden

Resolution der Präsidenten der Handwerkskammern in Ostdeutschland: Forderung nach Rücknahme der vorgezogenen Zahlungspflicht für Sozialversicherungsbeiträge.

Zum 1.1.2006 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrages die sogenannte Vorfälligkeit bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt. Anstatt bis zum 15. des Folgemonats müssen Arbeitgeber seitdem die Sozialversicherungsbeiträge bereits zum drittletzten Bankarbeitstag für den Folgemonat zahlen. Bis heute sorgt dies für einen enormen bürokratischen Mehraufwand und Liquiditätsprobleme bei kleineren und mittleren Handwerksbetrieben. Die Präsidenten der ostdeutschen Handwerkskammern fordern auf ihrem Jahrestreffen in Schwerin am 15. April die Rücknahme der Regelung.

Die Erfahrungen der Handwerksbetriebe haben gezeigt, dass die Regelung zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge neben Liquiditätsverlusten auch einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand mit sich bringt. Einerseits fehlen dem Handwerk Mittel für laufende Zahlungsverpflichtungen. Zudem müssen die Arbeitgeber die Lohnkosten zahlen, wenn die tatsächliche Höhe, insbesondere bei Abrechnungen nach erbrachten Arbeitsstunden, noch gar nicht bekannt ist. Im Folgemonat müssen die Erklärungen der Arbeitgeber dann entsprechend den tatsächlichen Entgelten korrigiert werden.

Die Präsidenten der ostdeutschen Handwerkskammern fordern eine praktikable Regelung, bei der der Gesamtsozialversicherungsbeitrag in zwölf Tranchen im Jahr zu entrichten ist. Die Sozialversicherungsträger verlieren dabei keine Beitragseinnahmen, sondern erhalten diese dann, wenn auch der Arbeitnehmer seinen Lohn erhalten hat.

Der finanzielle Engpass in der gesetzlichen Rentenversicherung als Grund für die damalige Einführung der Vorfälligkeit ist inzwischen mehr als behoben, denn 2012 betrug der Überschuss der Sozialversicherung 15,8 Milliarden Euro. Bei der Einführung der Vorfälligkeitspflicht hatte sich die CDU zu Recht gegen diese mittelstandsfeindliche Regelung ausgesprochen und angekündigt, das Gesetz zurückzunehmen, wenn sie in der Regierungsverantwortung ist. Die Präsidenten der ostdeutschen Handwerkskammern fordern die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder daher auf, die Vorfälligkeit noch in der laufenden Legislaturperiode rückgängig zu machen. Angesichts der gut gepolsterten Sozialkassen ist es ein Gebot der Stunde, die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückzunehmen und die Unternehmen dadurch spürbar zu entlasten.