30.09.2026 Amtliche BekanntmachungWahlausschuss Zulassung der Wahlvorschläge
Mit Blick auf die für den 20. Oktober 2026 geplante Wahl der Vollversammlung der Handwerkskammer Cottbus, hatte der Wahlleiter mit seinem Wahlaufruf vom 17. März 2026 um die Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum 15. September 2026 aufgerufen.
Fristgemäß ist jeweils eine Wahlvorschlagsliste der Arbeitnehmer sowie eine der Arbeitgeber beim Wahlleiter eingegangen.
In seiner Sitzung vom 29. September 2026 hat der Wahlausschuss gemäß § 11 der Anlage C der Handwerksordnung die eingegangen Listen geprüft und zur Wahl zugelassen.
Da jeweils nur eine Wahlvorschlagsliste eingegangen ist und zugelassen wurde, entfällt gemäß § 20 der Anlage C der Handwerksordnung die Wahlhandlung am 20. Oktober 2026.