Weiterbildung in Unternehmen, Vereinen sowie innerhalb von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (KJH)Weiterbildungsrichtlinie - die Förderung für Unternehmen
Antragsteller
Unternehmen (auch Land- und Forstwirtschaft) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg (Förderung der Beschäftigten und des Managements)
Förderung
Mindestförderhöhe je Antrag: 1.000 EUR. Zuschuss für Weiterbildungskosten inkl. Prüfungsgebühr mit bis zu 50 Prozent.
Förderfähig
Qualifizierungsmaßnahmen auf Grundlage mittel- und langfristiger betrieblicher Entwicklungsziele / Kompetenzentwicklung im Unternehmen.
Nicht förderfähig
Auszubildende, Fachtagung gesetzlich vorgeschriebener Qualifizierungen, Produktschulungen, Fahrerlaubnisse (ausgenommen Bedienberechtigungen), Maßnahmen der Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen, Erholung, Kunst und Kultur.
Wichtig!
Nach Antragstellung bei der ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages förderunschädlich. Risiko liegt beim Antragsteller.
Förderhöhe nach oben offen
Antragstellungen sind fortlaufend möglich
Keine Begrenzung der Maßnahmen pro Antrag!
Bei mehr als 20 Weiterbildungen je Antrag ist die ILB zu kontaktieren.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Alle Maßnahmen müssen bis zum 30.06.2027 bewilligt sein. Die Maßnahmen selbst können jedoch bis zum 30.06.2028 laufen.
Ihre direkten Ansprechpartner je Region
| Katja Bolz Tel.: 0355 78422-16 E-Mail: Katja.Bolz@wfbb.de Verantwortlich: Stadt Cottbus, Landkreis Spree-Neiße | Claudia Krüger Tel.: 0355 78422-17 E-Mail: Claudia.Krueger@wfbb.de Verantwortlich: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster | Silke Bigalke Tel.: 0331 7044 57-2919 E-Mail: Silke.Bigalke@wfbb.de Verantwortlich: Landkreis Dahme-Spreewald |