Weiterbildung in Unternehmen, Vereinen sowie innerhalb von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (KJH)Weiterbildungsrichtlinie - die Förderung für Unternehmen



Antragsteller

Unternehmen (auch Land- und Forstwirtschaft) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg (Förderung der Beschäftigten und des Managements)


Förderung

Mindestförderhöhe je Antrag: 1.000 EUR. Zuschuss für Weiterbildungskosten inkl. Prüfungsgebühr mit bis zu 50 Prozent. 


Förderfähig

Qualifizierungsmaßnahmen auf Grundlage mittel- und langfristiger betrieblicher Entwicklungsziele / Kompetenzentwicklung im Unternehmen.


Nicht förderfähig

Auszubildende, Fachtagung gesetzlich vorgeschriebener Qualifizierungen, Produktschulungen, Fahrerlaubnisse (ausgenommen Bedienberechtigungen), Maßnahmen der Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen, Erholung, Kunst und Kultur.


Wichtig!

Nach Antragstellung bei der ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages förderunschädlich. Risiko liegt beim Antragsteller.
Förderhöhe nach oben offen
Antragstellungen sind fortlaufend möglich
Keine Begrenzung der Maßnahmen pro Antrag!
Bei mehr als 20 Weiterbildungen je Antrag ist die ILB zu kontaktieren.


Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Alle Maßnahmen müssen bis zum 30.06.2027 bewilligt sein. Die Maßnahmen selbst können jedoch bis zum 30.06.2028 laufen.


Ihre direkten Ansprechpartner je Region

Katja Bolz
Tel.: 0355 78422-16
E-Mail: Katja.Bolz@wfbb.de
Verantwortlich:
Stadt Cottbus, Landkreis Spree-Neiße
Claudia Krüger
Tel.: 0355 78422-17
E-Mail: Claudia.Krueger@wfbb.de
Verantwortlich:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster
Silke Bigalke
Tel.: 0331 7044 57-2919
E-Mail: Silke.Bigalke@wfbb.de
Verantwortlich:
Landkreis Dahme-Spreewald



Doreen Kuba

Berater

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-555

Telefax 0355 7835-315

kuba--at--hwk-cottbus.de

Klara Marko

Beraterin

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Telefax 0355 7835-315

marko--at--hwk-cottbus.de

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