HWK Cottbus

FördernewsZuschüsse für barrierefreien Umbau

Seit dem 8. April 2026 können Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum altersgerechten Umbau beantragen. Gefördert werden bauliche Veränderungen, die Barrieren im Wohnalltag reduzieren und das selbstständige Wohnen erleichtern.

Für das Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ stellt das Bundesbauministerium im Jahr 2026 insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse werden über die staatliche Förderbank KfW vergeben. Förderanträge können gestellt werden, solange Mittel verfügbar sind.



Förderung für bodengleiche Duschen, Aufzüge und mehr

Unterstützt werden verschiedene Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohngebäuden. Dazu gehören beispielsweise:

  • der Einbau bodengleicher Duschen,
  • das Entfernen von Türschwellen,
  • breitere Türen und bessere Zugänge,
  • sowie der Einbau von Aufzügen oder ähnlichen Hilfen.

Für einzelne Umbaumaßnahmen übernimmt die KfW zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximale Zuschuss beträgt dabei bis zu 2.500 Euro.

Wer seine Immobilie umfassend zum Standard „altersgerechtes Haus“ umbaut, kann eine höhere Förderung erhalten. In diesem Fall werden 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen – maximal jedoch 6.250 Euro.



Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden

Wichtig für Antragsteller: Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Bau- oder Umbaumaßnahmen online im Zuschussportal der KfW eingereicht werden.

Als Beginn eines Vorhabens gilt bereits der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen mit Handwerks- oder Bauunternehmen. Reine Planungs- und Beratungsleistungen zählen dagegen noch nicht als Maßnahmenbeginn.

Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es unter www.kfw.de/455-B

 

Ansprechpartner

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de