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Die EU-Datenschutz-Grundsatzverordnung ab Mai 2018

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Neue Regelung für alle Handwerksbetriebe ab Mai 2018

Ab dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, gleichzeitig tritt auf nationaler Ebene die neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft.

 

Aus aktuellen, repräsentativen Umfragen wird deutlich, dass sich bisher nur ein geringer Teil derjenigen Unternehmen mit der DSGVO auseinandergesetzt hat, welche von den neuen Anforderungen direkt betroffen sein werden. Die Mehrheit der Befragten geht davon aus, die notwendigen Maßnahmen im eigenen Betrieb - wenn überhaupt - erst deutlich nach Mai 2018 umgesetzt zu haben. Mit der DSGVO wurden jedoch auch Sanktionsmöglichkeiten durch die Datenschutzbehörden verabschiedet, welche schnell eine empfindliche Höhe erreichen können.

 

Insbesondere das Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeit personenbezogener Daten, die Umsetzung von Löschprozessen und der Umgang mit (externen) Datenschutzbeauftragten stellen Unternehmen aktuell vor große Herausforderungen und erzeugen eine entsprechende Unsicherheit mit Blick auf das kommende Jahr.

 

Ziel des Vortrags ist es, einen praxisnahen Überblick zu den Regelungen von DSGVO und BDSG zu geben und diese im Kontext von Datenschutz und IT-Sicherheit zu beleuchten. Die Inhalte sensibilisieren für die zeitnahe Auseinandersetzung mit dem Thema ohne Ängste zu schüren. Stattdessen werden Lösungen und Handlungsempfehlungen aufgezeigt, mit denen sich die Teilnehmer gut gerüstet an die Ansprechpartner ihres Vertrauens wenden können.

 

Folgende Themenstellungen werden unter anderem behandelt:

 

• Welche Inhalte der DSGVO und des BDSG sind für den Unternehmer relevant  und

   welche Maßnahmen müssen bis Mai 2018 umgesetzt sein?

• Wie umfangreich muss das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit sein und wird

   tatsächlich ein Datenschutzbeauftragter benötigt?

• Wie wird die Umsetzung im Betrieb geprüft und welche Sanktionen drohen

   möglicherweise?

• Welche (Wettbewerbs-)Vorteile ergeben sich durch die klaren Regelungen und wie

   kann man sich fit für die Zukunft des Datenschutzrechts machen?



Folgen Sie der direkten Onlineanmeldung. Alternativ freut sich Karen Lehmann unter 03375 2525-60 auf Ihren Kontakt.

Wann: 08.12.2017 um 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wo: Albertinum Business Center Johann A. Meyer GmbH, Albertusstraße 3, 15745 Wildau

Referent: Stefan Weimann, DATEV eG

Veranstalter: Handwerkskammer Cottbus

Anfahrtsplan: