HandwerkerCheck: Änderungen in der Gefahrenstoffverordnung
Wirtschaftsförderung/Fachkräftesicherung
Online-Seminarreihe
Die novellierte Gefahrstoffverordnung ist am 5. Dezember 2024 in Kraft getreten und bringt wesentliche Änderungen mit sich. Diese betreffen insbesondere den Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und Asbest in Handwerksbetrieben.
Für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen wird ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept, das sogenannte „Ampel-Modell“, eingeführt. Betriebe müssen nun eine detailliertere Risikobewertung vornehmen und entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten.
Dabei gilt, dass bei Bestandsgebäuden mit Baubeginn vor dem Oktober 1993 eine Prüfung/Erkundung betreffend möglicher Asbestbelastung vorzunehmen ist. Der Eigentümer hat alle ihm vorliegenden Informationen zum Gebäude dem Handwerksbetrieb zu übergeben. Der Handwerksbetrieb prüft, ob eine Asbestbelastung im Gebäude vorliegen könnte, bzw. lässt das Gebäude dahingehend untersuchen. Diese Leistung ist als besondere Leistung abzurechnen.
Das Ergebnis der Untersuchung bestimmt dann das entsprechende Schutzniveau bei den auszuführenden Handwerksleistungen.
Die Veranstaltung findet als Online-Veranstaltung statt, bitte folgen Sie am 04. Juni 2026 dem nachfolgenden Link.
Webinar: Änderungen in der Gefahrenstoffverordnung| Besprechung beitreten | Microsoft Teams
Melden Sie sich bitte als Gast mit Ihrem Vor- und Nachnamen an.
Wann: 04.06.2026 um 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wo: Online-Veranstaltung
Referent: Axel Bernhardt, Betriebsberater der Handwerkskammer Cottbus
Veranstalter: Handwerkskammer Cottbus
Anmeldefrist: 18.05.2026 bis 03.06.2026