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Neues Bauvertragsrecht im BGB

Infoveranstaltung

Tipps für eine rechtssichere Umsetzung in der Baupraxis

Veränderungen in der Bautechnik führten mitunter dazu, dass eine Novellierung der Gesetzeslage erforderlich wurde. Zum 1. Januar 2018 tritt nun das reformierte Werkvertragsrecht in Kraft. Die Neuregelungen gelten demnach für alle Bauverträge, die nach diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Für vorher abgeschlossene Verträge gilt das bisherige Recht.

Bei der praktischen Umsetzung des neuen Bauvertragsrecht ist darauf zu achten, dass alle Akteure über die geänderten Vorgaben bei der Abwicklung von Bauprojekten miteinbezogen werden. Wesentliche Änderungen ergeben sich insbesondere bei der

  • Mängelhaftung, 
  • Berechnung von Ein- und Ausbaukosten sowie in der
  • Gewährleistung.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der kostenfreien Infoveranstaltung.

Melden Sie sich noch heute an!

Wann: 18.01.2018 um 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Wo: Handwerkskammer Cottbus (Meistersaal), Altmarkt 17, 03046 Cottbus

Referent: Dipl.-Ing. Axel Bernhardt, Handwerkskammer Cottbus

Veranstalter: Handwerkskammer Cottbus

Anfahrtsplan: